Spätestens ab dem 13.12.2016 sind für alle vorverpackten Lebensmittel die Nährwertangaben (Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Proteine, Natrium) entsprechend den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1169/2011 anzugeben.Wir analysieren die Nährwerte ihrer Lebensmittel und beraten Sie auch hinsichtlich der korrekten Deklaration und Etikettierung.
Miriam Flecken
Chemielaborantin
flecken(at)fsk-institut.de
Tel. +49 2407 5723-0